Zuzahlungen
Zuletzt wurden die Beihilfe-Sätze für Heilmittel zum 1.1.2022 für Landes- und Bundesbedienstete erhöht. Für 2023 sind keine Erhöhung der Beihilfesätze angekündigt. Die Beihilfesätze liegen 2023 damit erstmals deutlich unter den Honorarsätzen, die die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, DAK, TKK etc.) für Physiotherapie zahlen. Für die Beihilfepatient*innen bedeutet das zukünftig höhere Zuzahlungen. Wichtig zum Verständnis ist, dass nicht Privat- und Beihilfeversicherte einen Aufpreis zahlen, sondern Kassenpatienten einen Mengenrabatt erhalten. Dieser ist im Rahmenvertrag gemäß §125 Abs. 1 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen geregelt.
Beihilfe, keine Vollversorgung
Die Beihilfesätze sind nicht gleichbedeutend mit Höchstpreisen für Physiotherapiebehandlung. Denn: Die Beihilfe ist lediglich eine Zuzahlung des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung der Landes- bzw. Bundesbediensteten zu den Privatpreisen der Physiotherapiepraxen. Diese dürfen Ihre Preise frei festlegen und mit dem Patienten vereinbaren. Der Gesetzgeber geht für Beihilfepatienten von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) in ähnlichen Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus (diese zahlen 10,- Euro pro Rezept plus 10% des Behandlungshonorars). Es sei angemerkt, dass Beamte auch deutlich günstigere monatliche Prämien entrichten müssen.
Preisgestaltung
Praxisinhaber müssen Honorare nach ökonomischen Gesichtspunkten kalkulieren und können diese nach eigenem Ermessen bis zum 3,5-fachen des ortsüblichen Honorars festlegen.